ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIGUNGNEN
GASTHOF LÖWEN BUBIKON

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für das Besuchen der Restaurants, das Bereitstellen von Konferenz- und Banketträumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen, einschliesslich der Vermietung von Hotelzimmern. Im Weiteren können die Bestandteile der AGB in der Offerte bzw. der Bestätigung ergänzt oder verändert werden.

Vertragsabschluss

Für das Zustandekommen des Vertrages gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts, Eine Reservation gilt als zustande gekommen, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt oder eine Anzahlung erfolgt ist.

Offerten

Optionsdaten sowie Offerten sind für beide Parteien verbindlich. Der Gasthof Löwen kann nach Ablauf der Optionsfrist automatisch über die Räumlichkeiten (Banketträume, Hotelzimmer, Restaurantplätze) verfügen, sofern der Kunde nicht eine schriftliche Auftragsbestätigung gesendet hat.

Teilnehmerzahlen

Die verbindliche Teilnehmerzahl muss bis 24 Stunden vor dem Anlass bestätigt werden. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, den bestätigten Menupreis (Bankett) resp. die Warenkosten von CHF 80.—(Restaurant) zu verrechnen.

Preise / Zahlungsmittel

Die Preise verstehen sich in CHF inklusive Service und MWST. Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert: Bargeld, Maestro, V-Pay, Mastercard, Visa, American Express, Lunch-Check, Löwen-Gutscheine und Zahlung auf Rechnung (innert 20 Tagen).

Als Bankverbindung steht folgendes Konto zur Verfügung

Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich
Gasthof Löwen, Rita & Domenico Miggiano-Köferli, 8608 Bubikon
Kto Nr. 1129-0101-796
IBAN CH25 0070 0112 9001 0179 6 / BIC ZKBKCHZZ 80A

Annullationsbestimmungen Hotelzimmer

Die Reservation für das Hotelzimmer kann bis 48 Stunden vor Ankunftsdatum ohne Kostenfolge annulliert werden. Je nach Buchungssituation behalten wir uns vor, nach Ablauf dieser Frist 50% bis 100% des Zimmerpreises zu verrechnen, sollte das Zimmer nicht mehr weitervermietet werden können.

Annullationsbestimmungen Restaurant

Die Buchung für unsere Restaurants (Gaststube / Gourmet Restaurant APRIORI) kann bis 24 Std. vor Ankunft kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist wird CHF 80.— (Unkostenbeitrag) pro Person verrechnet.

Annullationsbestimmungen Bankette / Seminare

Die Reservation für Bankette / Seminare können bis 2 Wochen vor Anlass-Datum ohne Kostenfolge annulliert werden. Je nach Buchungssituation behalten wir uns vor, nach Ablauf dieser Frist bis max. 50% der gebuchten Leistung zu verrechnen.

Haustiere

Sind in der Gaststube und in den Hotelzimmer willkommen. Der Gasthof Löwen behält sich das Recht vor, durch Haustier verursachte Schäden vollumfänglich zu verrechnen.

Verlust Zimmerschlüssel

Bei Verlust eines Zimmerschlüssels hat der Gast die Ersatzkosten von CHF 60.—zu tragen.

Haftung des Gastes

Der ganze Landgasthof Löwen (inkl. Restaurants, Banketträumlichkeiten und Hotelzimmer) ist rauchfrei. Für Beschädigung oder fahrlässiges Handeln, die vom Gast oder von Drittpersonen währen des Aufenthalts verschuldet werden, kommt der Gast auf. Die Kosten werden dem Gast oder der Drittperson vollumfänglich in Rechnung gestellt oder direkt vor Ort einkassiert.

Ein Einsatz der Feuerwehr Bubikon-Wolfhausen wird mit CHF 800.—berechnet.

Erhöhte Reinigungsgebühren können zusätzlich erhoben, wenn die Verschmutzung über das übliche Mass hinausgehen. Konfetti jeglicher Art (u. a. Konfettikanonen) sind generell nicht gestattet und die Reinigung wird nach Aufwand dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Haftung des Gasthof Löwen

Der Gasthof Löwen verpflichtet sich von seiner Seite her, die bestellen resp. vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und in der nötigen Sorgfalt zu erbringen. Für Hotelgäste haftet der Gasthof Löwen für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Rechts. Die Haftung für leichtes Verschulden wird ausdrücklich wegbedungen. Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen des Hotels nicht zufrieden sein, so hat er die dem Gasthof Löwen unverzüglich zu melden, andernfalls kann er keine Rechte mehr geltend machen.

Soweit der Gasthof Löwen für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen zur Verfügung stellt oder von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters.

Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich 6 Monate nach Abreise / nach Anlassdatum resp. nach dem Besuch im Restaurant, sofern die gesetzlichen Bestimmungen die zwingend gesetzlichen Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Das Mitbringen von Speisen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall wird ein Betrag der Gemeinkosten verrechnet. Für mitgebrachten Wein wird ein Zapfengeld von CHF 60.—verrechnet.

Verlängerung Polizeistunde

Die Polizeistunde kann bis max. 2.00 Uhr verlängert werden. Pro angebrochene ½ Stunde wird nach Mitternacht CHF 80.— verrechnet. Diese Regelung gilt auch für Hotelgäste.

Änderung und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedigungen

Änderungen und Ergänzungen können jederzeit und ohne Vorankündigung erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese werden ersetzt durch eine zulässige Regelung, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung weitestgehend entspricht. Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gasthof Löwen Bubikon.

Als ausschliesslichen Gerichtsstand für Differenzen betreffend das Vertragsverhältnis oder dessen Anbahnung, Zusatzvereinbarungen oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Zürich. Es ist Schweizerisches Recht anwendbar.

Gasthof Löwen Bubikon, Mai 2024

Nach oben scrollen